Honorarverinbarung: Bitte reichen Sie in jedem Fall unsere von Ihnen unterezeichnete Honoraraveinbarung mit der Abschlussrechnung bei Ihrer PKV ein.
Individuelle Versicherungstarife: Bitte prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen ab, welche Prozentsatz Ihre PKV die Kosten für Heil- und Hilfsmittel übernimmt.
Beihilfe Höchstsätze: Laut Gerichtsurteil vom Landgericht Köln vom 14.10.2009 (AZ: 23 0 424/08) darf ein PKV die Honorarrechnung nicht auf die beihilfefähigen Höchstsätze kürzen, da diese Sätze keinen Anhaltspunkt für die übliche Vergütung physiothereapeutische Behandlungen darstellen.